RoHS

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften werden von uns ausschließlich Produkte vertrieben, die der Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) entsprechen. Zulässige Ausnahmen sind dabei berücksichtigt, wie z.B. geringe Anteile von Blei in Loten oder der Beschichtung von Fine-Pitch-Komponenten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir außer dieser generellen Erklärung keinerlei Individualbescheinigungen ausstellen können. Bei der Vielzahl der in Verkehr befindlichen Produkten müssen wir uns hier auf die Erklärungen unserer Vorlieferanten verlassen. Allein die fortlaufende Überprüfung entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen sind bereits so umfangreich, daß alle über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Zusatzaufwendungen kostenseitig nicht vertretbar sind.

Da wir ausschließlich Waren von Vorlieferanten beziehen, die im Geltungsbereiches der RoHS-Richtlinie ansässig sind, sind diese Erklärungen als verbindlich zu betrachten.

Den genauen Wortlaut der Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) können Sie über nachfolgenden Weblink des ZWEI nachlesen:
RoHS Richtlinie von www.ZVEI.org – deutsch


WEEE

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften werden von uns ausschließlich Elektrogeräte vertrieben, die der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) entsprechen. Alle Elektrogeräte, die durch den Hersteller oder den Importeur, den sog. Erst-In-Verkehr-Bringer nach dem 23.03.2006 in Verkehr gebracht wurden, sind entsprechend gekennzeichnet.

Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Elektrogeräte als „Business only – B2B“ eingestuft und gekennzeichnet. Somit gehören diese Produkte weder in die Restmülltonne noch zu den Sammelstellen der kommunalen Abfallwirschaft. B2B Produkte werden über den Sammelkreislauf des Herstellers zurückgenommen und verwertet.

Nachdem hier jeder Hersteller sein eigenes System einsetzen darf und dies auch gängige Praxis ist, ersparen wir uns hier eine detaillierte Auflistung der unterschiedlichen Prozesse, welche erst nach Ablauf der Nutzungsdauer des Produktes greifen werden.

Wir achten allerdings lückenlos darauf, daß entsprechende Prozesse definiert sind und bei Bedarf zur Verfügung stehen. Bitte fragen Sie dann bei uns nach, wenn Sie tatsächlich Geräte zurückgegeben werden.

Um immer wieder kehrenden Missverständnissen vorzubeugen: Dies betrifft ausschließlich Elektrogeräte, die entsprechend der Richtlinie gekennzeichnet werden müssen. Mechanische Zubehörteile wie Antennen, Kabel, etc. fallen nicht unter die WEEE-Richtlinie und werden auf üblichen Wege gesammelt und entsorgt.

Auch bezüglich WEEE gilt, daß wir ausschließlich Waren von Vorlieferanten beziehen, die im Geltungsbereiches der WEEE-Richtlinie ansässig sind.

Weitere Details können Sie nachlesen unter:
RICHTLINIE 2002/96/EG – DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar2003 (PDF)